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Es gibt keine falschen Fragen.
Aber gute Antworten.

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FAQ


Hier beantworten wir regelmässig Fragen, die uns von Kundenseite gestellt werden.

Schon wieder eine Kontrolle, kann das sein?

  • Installationen in Wohngebäuden müssen alle 20 Jahre kontrolliert werden.
  • Die 10-jährige Kontrollpflicht gilt unter anderem für alle Bürogebäude, für gewerblich genutzte Räume, landwirtschaftliche Betriebe, Kirchen, aber auch für Sportboote und Personenschiffe.
  • In einem 5-jährigen Rhythmus müssen Installationen unter anderem in Industriegebäuden, Spitälern und Heimen, Schulhäusern und Kindergärten, Warenhäusern, Hotels, Restaurants, Kinos und Theatern, aber auch Tankstellen und Fahrzeugwerkstätten kontrolliert werden.

Natürlich sind diese Aufzählungen nicht abschliessend, wir können Ihnen aber gerne den für Ihr Objekt gültigen Zeitrahmen für die Prüfung nennen.

 

Können Sie das nicht gleich reparieren, bevor ich noch jemanden kommen lassen muss?
Schon vom Gesetzestext her muss die Kontrolle von einem unabhängigen Fachmann ausgeführt werden, der die Installationen nicht selbst erstellt hat. Das verhindert klar Interessenkonflikte und sorgt für die notwendige Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Kontrolle.

 

Wie lange dauert eine solche gesetzliche Elektrokontrolle?
Das hängt natürlich von der Grösse des Objekts ab, grundsätzlich lassen sich (normaler Ausbaustandard vorausgesetzt) unterscheiden:
> Eigentumswohnungen 5.5 Zimmer: ca. 1-1.5 h
> Mietwohnungen 5.5 Zimmern: ca. 1 h
Ein „normaler Ausbaustandard“ liegt dann vor, wenn die für das Objekt üblichen Installationen zu prüfen sind.

    

Kommt ihr auch ausserkantonal?
Natürlich sind wir auch überregional tätig, unsere Bewilligung und die von uns erstellten Sicherheitsnachweise gelten in der gesamten Schweiz.